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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

DLRG.net - Internetdienste

Internet Regelwerk

Beschlossen vom Präsidialrat am 09.04.2005 in Bad Nenndorf, gültig ab 01.05.2005.

1 Vorbemerkung, Zielsetzung

Die DLRG ist die größte Wasserrettungsorganisation der Welt und will diesem Image auch beim Auftritt im Internet gerecht werden. Sie ist daher sehr an einer einheitlichen Außendarstellung aller Gliederungen interessiert. Der WWW-Server der DLRG ist die Visitenkarte unseres Verbandes, über die wir uns als bundesweit tätige und sympathische Organisation präsentieren wollen. Durch den öffentlichen Charakter dieses Mediums ist es erforderlich, einige Vereinbarungen über Abläufe und Regelungen zu treffen, die ein einheitliches und gefälliges Bild der DLRG nach außen sicherstellen.

2 Aufgaben, Zuständigkeiten

Die Internet-Server werden unter der Domain dlrg.de, dlrg.org und dlrg.net zentral durch den Bundesverband betrieben. Dabei kann es zur Aufteilung einzelner Dienste auf verschiedene Systeme kommen. Durch den Beschluss des Präsidiums liegt die Gesamtkoordination und die Federführung hierfür beim Ressort Verbandskommunikation. Administratoren (Admins) betreuen die nach Regionen unterteilten Bereiche des Servers. Sie achten darauf, dass sowohl die erforderlichen technischen als auch die organisatorischen Abläufe gesichert sind. Sie sind befugt, bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen die in Abschnitt 6 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Die Administratoren und deren örtliche und technische Zuständigkeit werden durch Beschluss des Präsidiums festgelegt.

3 Inhalte

3.1 Entsprechend der regionalen Gliederung der DLRG sollen die Gliederungen ihre Inhalte auf lokale Informationen beschränken. Inhalte mit landesverbandsweiter Bedeutung gehören in die Webseiten des Landesverbandes und Inhalte von bundesweitem Interesse bzw. bundesweiter Gültigkeit (z. B. Prüfungsordnung oder Baderegeln) werden auf den Seiten des Bundesverbandes eingestellt. Eine Verlinkung entsprechender Inhalte übergeordneter Seiten ist daher ausdrücklich erwünscht. Innerhalb diesen Rahmens bleibt es der jeweiligen DLRG-Gliederung überlassen, welche Informationen oder Links sie über ihre Internet-Seiten öffentlich zugänglich macht. Jedoch werden im Verbandsinteresse keine Inhalte geduldet, die

  • eine Zuwiderhandlung von Mitgliedern gegen die satzungsgemäße Ordnung sowie gegen Beschlüsse der satzungsgemäßen Organe darstellen,
  • Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung der DLRG, ihrer Gliederungen, ihrer satzungsgemäßen Organe und deren Mitglieder darstellen,
  • geeignet sind, der DLRG oder ihren Gliederungen Schaden zuzufügen oder das Ansehen der DLRG zu schädigen,
  • Streitigkeiten zwischen DLRG-Gliederungen thematisieren,
  • Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander thematisieren bzw. zwischen Mitgliedern und Gliederungen über Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung oder aus Beschlüssen der Organe ergeben,
  • gegen urheber- oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
  • Die Aufnahme von Links zu Sponsoren bedarf der Genehmigung durch das Präsidium.

3.2 Spam-Mail

Für die Versendung von DLRG-internen Informationen stellt der Bundesverband ent-sprechende Kommunikationsmittel zur Verfügung. Diese sind im Anhang aufgeführt. Sollte von der Administration festgestellt werden, dass über einen DLRG-Account, unverlangte und nicht angeforderte Nachrichten (Spam-Mails, Massenmailings) verschickt wurden, so sind die Administratoren in diesen Fällen berechtigt, abweichend von Abschnitt 6, den Account ohne Vorwarnung bis auf weiteres zu deaktivieren. Die oben aufgeführten Punkte gelten auch für E-Mail, Newsgruppen und für die ande-ren Onlinedienste der DLRG.

4. Organisation

4.1 Berechtigungen

Um die Einrichtung von Seiten nicht unnötig zu bürokratisieren, gehen die Bundesgeschäftsstelle und die Admins grundsätzlich davon aus, dass - solange kein Widerspruch seitens der Gliederung erfolgt - das Einverständnis für die Einrichtung der Seiten vorliegt. Geht jedoch bei der Bundesgeschäftsstelle ein Widerspruch ein, so werden die betreffenden Seiten bis zur Klärung aus dem Angebot genommen.

4.2 Beantragung eines eigenen Zugangs für die Administration

Der Antrag für die Zuweisung einer eigenen Zugangsberechtigung ist in der jeweils gültigen Fassung komplett ausgefüllt direkt an die

Bundesgeschäftsstelle der DLRG
Stabsstelle Kommunikation
Postfach 12 51
31537 Bad Nenndorf
oder per Fax: 05723/955-999
oder per E-Mail an: kommunikation(at)bgst.dlrg.de

zu schicken.

4.3 Ansprechpartner der Gliederung

Jede Gliederung, die sich über den DLRG-Server präsentiert, muss einen Ansprechpartner benennen, dessen Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen in der Bundesgeschäftsstelle hinterlegt wird. Sollte sich der Ansprechpartner der Gliederung ändern, so ist dies umgehend der

Bundesgeschäftsstelle der DLRG
Stabsstelle Kommunikation
Postfach 12 51
31537 Bad Nenndorf
oder per Fax: 05723/955-999
oder per E-Mail an: kommunikation(at)bgst.dlrg.de

zu melden. (Ist mit Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars (4.2) erledigt.)

4.4 Pflichtangaben nach dem Telekommunikationsdienstegesetz

Die Gliederungen sind für die Inhalte selbst verantwortlich. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Onlinedienste sind einzuhalten. Die für die DLRG maßgeblichen Bestimmungen sind im Anhang aufgeführt. Die Gliederungen sind verpflichtet, ein Impressum mit mindestens folgenden Informationen leicht erkennbar und ständig verfügbar zu unterhalten:

a) den Namen und die Anschrift, unter der die Gliederung postalisch zu erreichen ist,

b) Vorname und Name des Vertretungsberechtigten,

c) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit der Gliederung ermöglichen, einschließlich der Adresse für elektronische Post,

d) die Vereinsregisternummer, unter der die Gliederung eingetragen ist. Ist eine Gliederung nicht im Vereinsregister eingetragen, ist die nächsthöhere im Vereinsregister eingetragene Gliederung und deren Registernummer anzugeben.

5 Präsentationsregelungen

5.1 Gestaltung

Die Gestaltung der Seiten muss sich an den Corporate Design-Vorlagen (Mustervorlagen im Anhang) orientieren. In TYPO3 sind die Vorlagen durch die Templates vorgegeben. Geändert werden kann die Bildleiste, die Angabe der Sponsoren und die Strukturierung der Seiten.

Die DLRG-Jugend erstellt ebenfalls eine Vorlage, die für die Jugend der DLRG Gliederungen als Alternative zum Standardlayout dient. Eine Veränderung der Wortmarke oder der Bildmarke (Logo) ist nicht gestattet. Die zulässigen Verwendungen durch Gliederungen sind im übrigen in der Wirtschaftsordnung geregelt.

5.2 Vorlagen

Zur Vereinfachung sind auf dem Server Standard-Vorlagen abgelegt.In TYPO3 bestimmen die Templates das Aussehen der Seiten. Die Templates werden ausschließlich auf dem Server des Präsidiums hinterlegt. Eine Hinterlegung auf anderen Servern ist untersagt. Für die DLRG-Jugend gibt es eigene Standard-Vorlagen.

5.3 Grafiken

Auf dem DLRG-Server wird in einem gesonderten Verzeichnis ein Pool von (verbandsintern) frei verwendbaren Logos, Piktogrammen und Fotos in Form von Grafiken abgelegt. Diese Dateien sind für die Verwendung im Internet optimiert und haben eine für das Medium ausreichende Auflösung.

5.4 Überarbeitungen, Aktualisierungen

Um die Angebote auch längerfristig interessant und informativ zu halten, sollten die Seiten regelmäßig aktualisiert werden.

5.5 Externe DLRG-Seiten

Zur Verwirklichung der Zielsetzung unter 1. dürfen sich Gliederungen ausschließlich unter einer Subdomain der DLRG Homepage www.dlrg.de präsentieren. Zur Vereinfachung ist eine automatische Umschreibung der Subdomain in der Form www.Gliederung.dlrg.de eingerichtet. Externe Domains, werden geduldet, sofern

  • sie die Form „DLRG-Gliederung“ oder „Gliederung-DLRG“ einhalten.
  • Inhaberin der Internetdomain ausschließlich die DLRG- Gliederung ist; zur einfacheren Identifikation soll der Name des 1. Vorsitzenden als gesetzlicher Vertreter zusätzlich als Domaininhaber aufgeführt werden,
  • die Gliederung parallel zur externen Domain eine Subdomain auf der zentralen Homepage dlrg.de unterhält und von dieser Subdomain des DLRG-Servers ein Link zu den externen Seiten führt. auf den externen Seiten der Gliederung ebenfalls ein Link zu www.dlrg.de führt,
  • die sonstigen innerverbandlichen Vorgaben des Regelwerks Internet und die Internet-Corporate Design-Vorlagen eingehalten sind

Eine Verwendung von Domains, die nicht der Topleveldomain ".de" zugeordnet sind, ist nicht gestattet.

6 Bestimmungen bei Regelverstoß

6.1 "Verwarnung"

Verstößt eine Internet-Seite gegen die vorgenannten Regelungen, so wird die Ansprechperson hierauf aufmerksam gemacht und aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen Abhilfe zu schaffen. Zuständig sind die Admins.

6.2 "Sperrung"

Wird der Grund für eine Verwarnung nicht innerhalb von 14 Tagen behoben oder liegen besonders schwerwiegende Verstöße (z.B. Spam-Mailings) oder Rechtsverletzungen außerhalb der internen Regelungen der DLRG vor, so wird nach Ablauf der Frist die Seite aus dem Angebot genommen. Die betreffende Gliederung hat dann ohne Zeitdruck die Möglichkeit, ihre Seite zu überarbeiten und sie über ihren zuständigen Admin wieder ins Angebot nehmen zu lassen. Zuständig für die Sperrung bzw. Aufhebung der Sperre ist das Ressort Verbandskommunikation.

6.3 Information über Regelverstöße

Die Admins stimmen sich in Bezug auf Regelverstöße mit der Bundesgeschäftsstelle (Stabsstelle Kommunikation) ab.

7 Sonstige Regelungen

Beschwerden und Vorschläge Konstruktive Vorschläge oder Beschwerden können an die Adresse der admins geschickt werden.